
Kosten
Gesetzlich Versicherte
In meiner Vertragsarztpraxis kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Privatversicherte
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie nach
Richtlinienverfahren von den privaten Krankenkassen übernommen. Die
Konditionen können hier jedoch sehr unterschiedlich sein. So kann es
z.B. vorkommen, dass die anfallende Honorarkosten lediglich anteilig
übernommen wird oder ein begrenztes, jährliches Stundenkontingent
festgesetzt ist. Ich empfehle Ihnen daher dringend sich noch vor
Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzten und
Ihre individuellen Konditionen zu klären. Ferner sollten Sie klären, was
Ihre Krankenkasse verlangt, um die Kosten der Psychotherapie zu
übernehmen (z.B. ein Therapieantrag). Im Rahmen der privaten
Krankenkasse sind Sie selbst (anders als bei der gesetzlichen
Krankenkasse) direkter Vertragspartner. Dementsprechend wird die Rechnung direkt an Sie adressiert, welche Sie innerhalb von zwei
Wochen zu begleichen haben. Das Honorar orientiert sich hierbei an der
sogenannten
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (s. Tabelle)
Beihilfeberechtigte
Die Beihilfen übernehmen i.d.R. ebenfalls die Kosten für einer Psychotherapie (teilweise jedoch lediglich auch nur 50-80% der Kosten). Dafür muss spätestens nach den ersten fünf Sitzungen (den sog. "probatorischen" Sitzungen) ein Antrag bei der zuständigen Beihilfe gestellt werden. Die benötigten Formulare können Sie sich von Ihrer Beihilfestelle schicken lassen oder bei einigen Beihilfen auf deren Internetseiten aufrufen und ausdrucken.
Wie bei Privatpatienten sind Sie selbst direkter Vertragspartner, wodurch die Rechnung direkt an Sie adressiert wird. Diese haben Sie stets innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Das Honorar orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) (Auflistung s. oben).
Selbstzahler
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. In manchen Fällen scheint dies indiziert, z.B. wenn das von der Kasse bezahlte Kontingent an Sitzungen bereits ausgeschöpft ist und Sie sich trotzdem die Fortführung der Behandlung wünschen. Oder wenn durch die Aufnahme einer Psychotherapie für Sie sonstige mögliche Nachteile entstehen könnten (z.B. bei einer anstehenden Verbeamtung). Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten und Psychotherapeuten bei der Abrechnung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen der Fall ist. Das Honorar orientiert sich dabei ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell 100,55 Euro pro Sitzung (50 Minuten).
